Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen - 3D-Bogenparcours

Mit dem Betreten des Parcoursgeländes erkennt jeder Schütze die nachfolgenden Nutzungsbedingungen an und verpflichtet sich diese einzuhalten!

Allgemeine Hinweise

Der OX-BoW 3D-Parcours dient zu Erholungs- und Trainingszwecken für traditionelle Bogenschützen / Familien und ist in den Bereichen Sicherheit an die Satzung und Sportordnung des Deutschen Feldbogen Sportverbandes e.V. (DFBV) gebunden.

Der Parcoursverlauf ist durch Hinweißschilder gekennzeichnet, die einen Rundweg mit bis zu 33 Stationen festlegen. Farbig gekennzeichnete Abschußpflöcke markieren eine festgelegte Schussrichtung, die aus Sicherheitsgründen eingehalten werden muss. Es darf unter allen Umständen nur auf die bereitgestellten Ziele unter Einhaltung der dafür vorgesehenen Richtung geschossen werden.

Es dürfen maximal 3 Pfeile pro Station geschossen werden (außer an einer Station steht eine andere Wertung). Der erste Treffer zählt und beendet die Station. Zuwiderhandlung kann den Verweis vom Parcours nach sich ziehen.

Bitte haltet Euch an die markierten Wege, um unnötige Flurschäden zu vermeiden.

Rücksichtnahme und Sicherheit

Wenn mehrere Gruppen den Parcours gleichzeitig nutzen, müssen sich diese gegebenenfalls untereinander verständigen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsicht sind hier jederzeit oberstes Gebot.

Werden Pfeile neben oder hinter Zielen gesucht, sind diese - eindeutig erkennbar - zu sichern (ein Schütze bleibt am Abschusspflock, Bogen vor das Kill des Zieles anlehnen, Kill mit Jacke o.ä. bedecken). So gesicherte Ziele dürfen nicht beschossen werden.

Festes Schuhwerk

Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Wege und Pfade sind nicht abgesichert, daher ist festes Schuhwerk auf dem Parcoursgelände erforderlich. Für Verletzungen und Schäden übernehmen der Veranstalter / Pächter, sowie der Grundstückseigentümer keine Haftung.

Die Sicherheit und Unversehrtheit aller auf dem Parcoursgelände befindlicher Lebewesen hat oberste Priorität. Ein eingenockter Pfeil darf unter keinen Umständen auf Mensch oder Tier gerichtet werden.

Vor dem Einnocken des Pfeils ist immer sicherzustellen, dass ein freies Schussfeld vorhanden ist. Es darf nie unkontrolliert in den Wald oder über Gelände geschossen werden, ohne dass das Schussfeld einzusehen ist. Der Bogen wird immer ausschließlich auf das Ziel ausgezogen.

Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme ist gegenüber Spaziergängern und anderen Personen geboten, die sich im Umfeld des Parcoursgeländes aufhalten. Bitte berücksichtigt, dass „Nichtbogenschützen“ unter Umständen Euer Tun nicht einschätzen können und sich belästigt oder gefährdet fühlen können. Aus diesem Grund bitten wir auch darum, keine Tarnkleidung zu tragen.

Nutzungsdauer

Der Parcours darf täglich bei ausreichend Tageslicht genutzt werden. Im Sommer ist zudem der Schiessbetrieb auf 21.00 Uhr begrenzt.

Bei besonderen Veranstaltungen, welche das Parcoursgelände betreffen (wie Waldarbeiten, Jagdveranstaltungen, Turniere etc.) kann der Parcours ganztägig geschlossen werden. Entsprechende Hinweise sind im Vorfeld auf der Homepage aufgeführt.

Nutzungsbedingung

Auf dem Parcours ist das Schießen von traditionellen Bögen, d.h. Selfbows, Recurves und Langbögen, unter Verwendung von Feld- und 3D-Spitzen erlaubt. Auch Compound-BogenschützInnen dürfen den Parcours (ausschließlich weißer Abschußpflock!) nutzen. In der Halle stehen zum Einschießen und zum Training extra Compound-Scheiben zur Verfügung.

Es gelten folgende Einschränkungen: max. 60#, Speed max. 300 fps, keine Jagd- und Bluntspitzen!

Die Verwendung und das Schießen mit einer Armbrust ist verboten!
Das Schießen unter Alkohol – und Drogeneinfluss ist nicht erlaubt. Behördliche Anordnungen (wie Rauchverbot bei Trockenheit etc.) sind einzuhalten.
Mitgeführte Hunde sind an der Leine zu halten!

Jeder Schütze ist verpflichtet, vor Begehen des Parcours das Anmeldeformular auszufüllen. Die Gebühr ist mit den ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular in einen Umschlag zu stecken und dann in die Kasse zu werfen. Eure Daten werden zu keinem anderen Zweck verwendet. Die Parcoursgebühr ist gemäß der Preisliste vor dem Schießen zu entrichten.

Parken

Es darf ausschließlich auf den ausgeschilderten Parkplätzen geparkt werden. Das Parken im Hof ist verboten.

Haftpflicht

Jeder Schütze muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen und haftet uneingeschränkt für seinen Schuss selbst.
Mit dem Betreten des Parcoursgeländes erkennt jeder Schütze die Nutzungsbedingungen an und verpflichtet sich diese einzuhalten.

Wir haben die freundliche Unterstützung von Anwohnern, Eigentümern, Jagdpächter etc, um einen reibungslosen Parcoursbetrieb zu gewährleisten. Bitte verhaltet Euch auf dem Parcours so, dass auch in Zukunft ein harmonischer Umgang mit allen Beteiligten möglich ist.
Müll, Zigarettenkippen und Pfeilbruch haben im Wald nichts verloren!

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